Förderung von Seminarteilnehmenden im Rahmen des WE-Heraeus-Akademieprogramm

Für alle förderwürdigen Teilnehmenden ist eine vollständige Übernahme der Kostenbeteiligung an der Veranstaltung (Seminarpreis) und eine max. 50%-ige Übernahme der Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekostenpauschalen  angedacht.

Förderwürdige Teilnehmende sind Studierende, Promovierende, Lehrkräfte und Bedürftige, die DPG-Mitglied sind und einen entsprechenden Nachweis erbringen. Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen oder ihre Teilnahme durch Dritte (z. B. durch ihren Arbeitgeber) gezahlt bekommen, sind nicht förderwürdig.

Antrag

Akademieprogramm zur Weiterentwicklung von Physikerinnen und -Physikern
  • Der vollständig ausgefüllte Antrag ist bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Deutschen Physikalischen Gesellschaft per E-Mail:  einzureichen. Nach formaler Antragsprüfung bekommen Sie innerhalb weniger Arbeitstage eine Eingangsbestätigung inkl. Fördermitteilung (Antragsannahme oder -ablehnung) per E-Mail.
  • NEU: Seminarteilnehmer:innen, deren Antrag bewilligt wurde, müssen nur noch für die Vollpensions- und Reisekosten in Vorleistung treten . 
  • Bitte senden Sie bis spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsende alle abrechnungsrelevanten Unterlagen per Mail an die der DPG-Geschäftsstelle. Das genaue Einreichungsdatum und weitere Details entnehmen Sie bitte der Fördermitteilung, welche Sie per E-Mail erhalten.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt – nach vorheriger Benachrichtigung per E-Mail – etwa 6 Wochen nach Seminarende per Überweisung auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto.

Hier geht's zum Antragsformular

 

Abrechnung

Bitte senden Sie bis spätestens zwei Wochen nach Seminarende alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen im Original per Post an die DPG-Geschäftsstelle oder als digitale Kopie per Mail an .


Für die Akademie-Seminare sind anrechnungsfähig:

  • 100 % des Seminarpreises (dafür muss nicht in Vorleistung getreten werden.)
  • Max. 50 % der Übernachtungspausschale: 20,00 Euro pro Übernachtung zwischen den Seminartagen. Bei Entfernungen unter 20 km entfällt die  Übernachtungspauschale, da davon ausgegangen wird, dass zu Hause übernachtet wurde.
  • Max. 50 % der Tagesgeldpauschale: 24,00 Euro pro Tag – gemäß Seminardauer und Anwesenheit
  • Max. 50 % der Fahrtkosten: Die tatsächlich entstandenen Reisekosten
    (z. B. Bahnticket 2. Klasse) bzw. bei Anreise mit dem Pkw 0,18 Euro pro doppelten Entfernungskilometer (hin und zurück) zwischen Heimatort und  Seminarort. Erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten innerhalb Deutschlands.

    Unter Zugrundelegung des Seminarpreises und der genannten Pauschalen wird der Förderbetrag, wie oben erläutert, berechnet.

    Wenn das Seminar an Ihrem Heimatort stattfindet, wird nur der Seminarpreis bezuschusst.

    Die Auszahlung erfolgt – nach vorheriger Benachrichtigung per E-Mail – etwa 6 Wochen nach Seminarende per Überweisung auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto.

    Bitte informieren Sie – im Falle einer zusätzlichen Kostenerstattung aus einer anderen Quelle – die erstattende Institution über die Höhe des Reisekostenzuschusses im Rahmen des WE-Heraeus-Förderprogramms der DPG.