Gustav-Hertz-Preis

Der Gustav-Hertz-Preis soll eine hervorragende, kürzlich abgeschlossene Arbeit eines oder mehrerer junger Physiker/innen auszeichnen und so dem Ansporn des Nachwuchses dienen. Dabei soll die auszuzeichnende Arbeit aus den Gebieten der experimentellen oder theoretischen Physik stammen, einen gewissen Abschluss zeigen und neue Erkenntnisse enthalten. Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von 7.500 Euro und einer Urkunde.

"Erkenntnis" wird dabei nicht allein im Sinne der Grundlagen verstanden, sondern es werden auch Ergebnisse im Sinne der Anwendung und Praxis gewertet. Als "junge Physiker/innen" werden auch solche mit abgeschlossener Promotion und in besonderen Fällen mit abgeschlossener Habilitation verstanden, sofern ihnen zum Zeitpunkt des Vorschlags kein Angebot einer Lebensstellung als Hochschullehrer/in oder einer leitenden Stellung in einem hochschulfreien Forschungsinstitut oder in der Industrie vorliegen. 

Der Gustav-Hertz-Preis wurde 1992 aus dem Preis der DPG – Physikpreis – und dem Gustav-Hertz-Preis der Physikalischen Gesellschaft der DDR zusammengelegt.

 

⇒ Preisträgerinnen und Preisträger des Gustav-Hertz-Preises

Satzung des Gustav-Hertz-Preises

  1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich an eine bzw. einen oder mehrere jüngere Physikerinnen und Physiker den Gustav-Hertz-Preis vergeben und soll hierdurch dem Ansporn des Nachwuchses dienen.
  2. Der Preis besteht aus einer Urkunde mit Verleihungstext und Laudatio sowie einem Geldbetrag in Höhe von 7.500 Euro.
  3. Der Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen neben einer etwa ein- bis zweiseitigen Begründung eine Kurzlaudatio, einen Lebenslauf, ggf. eine Publikationsliste sowie Gutachtervorschläge enthalten. Eigennominierungen sind nicht zulässig.
  4. Der Preis soll Physikerinnen und Physiker durch öffentliche Auszeichnung einer hervorragenden kürzlich abgeschlossenen Arbeit ermutigen, auf diese aufmerksam machen und so dem Ansporn des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen. Die auszuzeichnende wissenschaftliche Arbeit muss der Öffentlichkeit zugänglich sein. Als Veröffentlichung zählt der Abdruck oder die Annahme zum Abdruck in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Über die Anerkennung anderer Formen der Veröffentlichung entscheidet das Preiskomitee.
    In der Regel wird der Preis jeweils einer Person zuerkannt. Bei der Vergabe an mehrere Personen erhalten diese das Preisgeld (zu gleichen Teilen) gemeinsam und je eine Urkunde. Ist eine Arbeit bereits von einer anderen Gesellschaft, Akademie oder dgl. ausgezeichnet worden, so soll der Preis nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für diese Arbeit verliehen werden.
  5. Für die Auswahl der Preisträgerinnen bzw. Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet, das aus sechs Personen besteht, die vom DPG-Vorstandsrat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach dem Ausscheiden ist eine Wiederwahl frühestens sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Preiskomitee möglich.
    Außerdem gehört dem Preiskomitee ex officio das zuständige DPG-Vorstandsmitglied für Wissenschaftliche Programme und Preise an.
  6. Das Preiskomitee wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
  7. Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.
  8. Das Preiskomitee tritt zur Beratung der Vorschläge mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung (am Tag der DPG) zusammen. Das Preiskomitee ist grundsätzlich nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Das Komitee überreicht dem DPG-Vorstand einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung sowie einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.
  9. Das Preiskomitee kann zu den eingereichten Vorschlägen (externe) Gutachten einholen und außer den eingegangenen Nominierungen auch weitere Vorschläge, z. B. aus dem Vorjahr, berücksichtigen.
  10. Die DPG-Geschäftsstelle unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
  11. Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand.
  12. Die Verleihung des Preises geschieht vorzugsweise auf einer (größeren) Tagung der DPG. Im Rahmen der gleichen Tagung oder einer fachlich geeigneteren Tagung der DPG soll ein Vortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers stattfinden.
  13. Diese Satzung wurde vom DPG-Vorstandsrat am 10. November 2012 beschlossen und kann nur vom Vorstandsrat geändert werden.

 

Preiskomitee

Vorsitzende/r des Preiskomitees

Prof. Dr. Martin Holthaus
Oldenburg


Mitglieder des Preiskomitees

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Prof. Dr. Jörg Büchner

Prof. Dr. Hans-Werner Hammer

Prof. Dr. Martin Holthaus

Prof. Dr. Ulrich Husemann

Prof. Dr. Reinhold Kleiner

Prof. Dr. Eva Pavarini

 

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