Max-Planck-Medaille
Die Max-Planck-Medaille ist die höchste Auszeichnung der DPG für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der theoretischen Physik. Gestiftet wurde die Max-Planck-Medaille 1929 von Personen, Gesellschaften und Firmen aufgrund eines Aufrufes von Max Born, Albert Einstein, Max von Laue, Erwin Schrödinger und Arnold Sommerfeld zum 70. Geburtstag von Max Planck. Die Auszeichnung besteht aus einer goldenen Medaille mit dem Porträt Max Plancks und einer auf Pergament handgeschriebenen Urkunde.
⇒ Preisträgerinnen und Preisträger der Max-Planck-Medaille
⇒ Playlist: Max-Planck-Medaillen-Preisträgervorträge und -Interviews im DPG-YouTube-Kanal (extern)
Satzung der Max-Planck-Medaille
- Die Deutsche Physikalische Gesellschaft verleiht alljährlich die "Max-Planck-Medaille". Sie ist die höchste Auszeichnung der DPG für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der theoretischen Physik.
- Der Preis besteht aus einer auf Pergament handgeschriebenen Urkunde mit Verleihungstext und Laudatio sowie einer goldenen Medaille mit dem Portrait Max Plancks.
- Das Medaillenkomitee besteht aus den bisherigen Preisträgerinnen und Preisträgern sowie bis zu fünf externen Mitgliedern, die vom Vorstandsrat der DPG berufen werden. Das Stimmrecht der ab dem Jahr 2020 ausgewählten Preisträgerinnen und Preisträger endet nach 15 Jahren. Die Amtszeit der externen Mitglieder beträgt drei Jahre, Wiederwahl ist möglich. Das Komitee wählt aus seiner Mitte jeweils eine Person für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz. Die Amtsperioden betragen jeweils drei Jahre. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Das Komitee gibt sich nach Bedarf eine Geschäftsordnung. Diese unterliegt dieser Satzung und der Bestätigung durch den Vorstand der DPG.
- Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Vorsitz des Medaillenkomitees rechtzeitig in der Mitgliederzeitschrift und den einschlägigen Internetseiten der DPG aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Diese sind an den Vorsitz des Medaillenkomitees zu richten. Die eingehenden Vorschläge werden um die von den Mitgliedern des Komitees eingebrachten Vorschläge erweitert.
- Das Medaillenkomitee wählt aus allen eingegangenen Vorschlägen zwei Personen aus und setzt diese auf die Vorschlagsliste, eine Person an erster und die andere an zweiter Stelle, bestimmt durch folgendes Verfahren: Jedes Mitglied des Komitees - mindestens jedoch die Hälfte seiner Mitglieder - nennt zwei Personen. Die am häufigsten genannte Person wird an erster Stelle vorgeschlagen, die nächsthäufig genannte an zweiter Stelle: Bei Stimmengleichheit werden beide Personen gleichrangig vorgeschlagen.
- Diese Vorschlagsliste mit Begründung wird dem Vorstand der DPG vom Vorsitz des Medaillenkomitees übergeben. Der Vorstand der DPG trifft unter beiden Vorschlägen durch Abstimmung die Auswahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin bzw. der Präsident.
- Kommt es nicht rechtzeitig zu einer Vorschlagsliste des Medaillenkomitees, wird der Preis nicht verliehen.
- In der Regel wird der Preis jeweils einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten zuerkannt.
- Die Geschäftsführung der DPG unterstützt das Medaillenkomitee bei seiner Arbeit. Das Komitee kann Gutachten einholen.
- Änderungen dieser Satzung können mit Zustimmung des Medaillenkomitees, die nicht unbillig verweigert werden darf, vom Vorstandsrat der DPG vorgenommen werden. Ausführungsbestimmungen sind nach vorangegangener Rücksprache zwischen dem Vorstand und dem Vorsitz des Medaillenkomitees vom Vorstandsrat zu beschließen.
- Den mit der "Max-Planck-Medaille" auszuzeichnenden Personen ist vom Vorsitz des Komitees ein Exemplar dieser Satzung auszuhändigen.
- Diese Satzung wurde vom Vorstandsrat der DPG auf dessen Sitzung am 8. November 2019 beschlossen und am 9. November 2024 modifiziert.
Ausführungsbestimmungen der Max-Planck-Medaille
Der Preis wird vorzugsweise auf der Jahrestagung der DPG verliehen. An die Preisverleihung soll sich in der Regel ein Vortrag der Medaillenträgerin bzw. des Medaillenträgers anschließen.
Die Geschäftsführung der DPG legt im Einvernehmen mit dem Vorsitz des Medaillenkomitees die Termine für die Ausschreibung des Preises und für das Einreichen der Vorschläge fest. Es ist folgender Terminplan (jeweils vorausgehendes Jahr) vorzusehen:
Ausschreibung: Märzheft der Mitgliederzeitschrift der DPG
Termin für das Einreichen von Vorschlägen: 30. Juni
Vorschlagsliste an den Vorstand der DPG: 1. November
Vorschläge zur Nominierung der externen Mitglieder für das Preiskomitee sind an den Vorsitz des Medaillenkomitees und das amtierende DPG-Vorstandsmitglied für das Ressort „Wissenschaftliche
Programme und Preise“ zu richten. Diese benennen einvernehmlich aus den Vorschlägen diejenigen Personen, die dann dem Vorstandsrat der DPG nach Billigung durch den Vorstand der DPG zur Wahl vorgeschlagen werden.
Diese Ausführungsbestimmungen wurden vom Vorstand der DPG auf dessen Sitzung am 17. November 1990 beschlossen und auf dessen Sitzung vom 15. Juni 2019 geändert.
Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 15. November 2003.
Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 9. November 2012.
Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 17./18. November 2017.
Änderung durch Beschluss des Vorstandsrates am 8. November 2019.
Preiskomitee
Das Preiskomitee setzt sich aus lebenden Medaillenträgerinnen und -trägern und aus auf Zeit hinzugewählten externen Mitgliedern zusammen.
Vorsitzende/r des Preiskomitees
Prof. Dr.
Herbert
Spohn
Technische Universität München
Fakultät für Mathematik
Boltzmannstr. 3
85748
Garching
Stellvertretende/r Vorsitzende/r
Prof. Dr.
Peter
Zoller
Universität Innsbruck
Innsbruck
Mitglieder des Preiskomitees (Preisträger/in der Max-Planck-Medaille)
Prof. Dr. Viatcheslav F. Mukhanov
Prof. Dr. Alexander M. Polyakov
Mitglieder des Preiskomitees Max-Planck-Medaille (extern vom DPG-Vorstandsrat hinzugewählt)
Prof. Dr. Jean-Francois Joanny
Das Preiskomitee setzt sich aus lebenden Medaillenträgerinnen und -trägern und aus auf Zeit hinzugewählten externen Mitgliedern zusammen.