Geschäftsordnung

Geschäftsordung des Fachverbandes 510 der DPG

Gravitation und Relativitätstheorie

I. Ziele

§ 1

Der Fachverband Gravitation und Relativitätstheorie vereinigt Mitglieder der DPG, die auf dem Gebiet der relativistischen Gravitationstheorie und ihren Anwendungen, insbesondere in Astrophysik, Elementarteilchentheorie, mathematischer Physik und Wissenschaftstheorie arbeiten. Er fördert den engen fachlichen Kontakt auf diesem Gebiet, unter anderem durch Ausrichtung nationaler und internationaler Tagungen.

II. Mitglieder

§ 2

Mitglied des FV kann jedes Mitglied der DPG werden mit aktivem Forschungsinteresse bzw. Lehrtätigkeit auf dem Gebiet von Gravitation und Relativitätstheorie.

III. Organe

§ 3

Organe des FV sind
(a) Vorsitzender,
(b) Beirat,
(c) Mitgliederversammlung

§ 4

1. Der Vorsitzende steht dem FV vor, vertritt ihn nach außen und leitet ihn in Absprache mit dem Beirat. Er leitet die Sitzung der Mitgliederversammlung und sorgt für die Ausführung ihrer Beschlüsse.
2. Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich, in unmittelbarer Aufeinanderfolge allerdings nur zweimal.

§ 5

1. Der Beirat berät den Vorsitzenden in seinen Aufgaben und muss von diesem in wichtigen Angelegenheiten (Tagungsprogramme, Stellungnahmen des FV etc.) konsultiert werden.
2. Dem Beirat gehören neben dem Vorsitzenden 5 weitere Mitglieder an. Er wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Wiederwahl von Beiratsmitgliedern ist möglich. Dem Beirat können auch Fachkollegen angehören, die nicht Mitglieder der FV sind, aber Mitglieder der DPG bzw. anderer deutscher wissenschaftlicher Vereine, höchstens jedoch zwei.

§ 6

1. Die Mitgliederversammlung ist das geschäftsordnungsgebende Gremium des FV. Vorsitzender und Beirat sind ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.
2. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal in zwei Jahren, möglichst im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Gesamt-DPG (Physikertag). Der Vorsitzende lädt rechtzeitig dazu ein.
3. Geschäftsordnungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen.

§ 7

Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung anlässlich des Physikertages in Berlin (30.03. - 03.04.1992) in Kraft gesetzt.


Last update: 16.6.1996