Otto-Hahn-Preis
Der Otto-Hahn-Preis ist ein gemeinsamer Preis der Stadt Frankfurt am Main, der GDCh (im Zusammenwirken mit dem Deutschen Zentralausschuss für Chemie e. V.) und der DPG. 2005 wurden der "Otto-Hahn-Preis der Stadt Frankfurt" und der "Otto-Hahn-Preis für Physik und Chemie" zum "Otto-Hahn-Preis" zusammengelegt. Die Verleihung findet mit einem Festakt in der Frankfurter Paulskirche statt. Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von 50.000 Euro, einer Urkunde und einer Medaille.
⇒ Preisträgerinnen und Preisträger des Otto-Hahn-Preises
Satzung des Otto-Hahn-Preises
Die Stadt Frankfurt am Main fühlt sich ihrem großen Sohn und Ehrenbürger Otto Hahn und seinen herausragenden wissenschaftlichen Leistungen verpflichtet. Sie hat dazu aus Anlass seines 90.Geburtstages den Otto-Hahn-Preis der Stadt Frankfurt am Main ins Leben gerufen. Die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) - im Zusammenwirken mit den Mitgliedsgesellschaften des Deutschen Zentralausschusses für Chemie - und die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) vergeben zur Anerkennung besonderer wissenschaftlicher Leistungen den 1953 gestifteten "Otto-Hahn-Preis für Chemie und Physik".
Beide Auszeichnungen werden zu einem gemeinsamen Preis zusammengelegt um damit eine noch größere Wirkung und Sichtbarkeit zu erzielen. Bei Zustimmung der zuständigen Gremien zur Auflösung der bisherigen Stiftungen bzw. Außerkraftsetzung der entsprechenden Vergabeordnungen beschließen diese gleichzeitig die nachfolgende Satzung.
§1 Rechtsform und Name
Der Otto-Hahn-Preis wird als gemeinsamer Preis der Stadt Frankfurt am Main, der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) und der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) geführt. Die GDCh wirkt hierbei zusammen mit den übrigen Mitgliedsgesellschaften des Deutschen Zentralausschusses für Chemie (DZfCh).
§2 Zweck, Zweckerfüllung
Der Preis dient der Förderung der Wissenschaft insbesondere auf den Gebieten der Chemie, Physik und der angewandten Ingenieurwissenschaften durch die Anerkennung herausragender wissenschaftlicher Leistungen. Damit ist auch die Absicht verbunden, die Verantwortung der Wissenschaft für die Gesellschaft zu verdeutlichen.
§3 Preis
Der Otto-Hahn-Preis besteht aus einer Urkunde, einer Gedenkplakette und einem Preisgeld, das in der Regel € 50.000 beträgt und alle zwei Jahre vergeben werden soll. Die Preissumme wird in Höhe von € 25.000 durch die Stadt Frankfurt am Main, in Höhe von € 12.500 durch die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) und in Höhe von € 12.500 durch die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) bereitgestellt. Die Preisnebenkosten trägt die Stadt Frankfurt am Main. Die Verleihung des Preises soll in der Frankfurter Paulskirche stattfinden.
§4 Kuratorium
Das Kuratorium setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: dem/der Oberbürgermeister(in) der Stadt Frankfurt am Main als Vorsitzende(r), dem/der Stadtverordnetenvorsteher(in) in der Stadt Frankfurt am Main, dem/der Kulturdezernenten/Kulturdezernentin in der Stadt Frankfurt am Main, dem/der Präsidenten/Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität oder eines von ihm/ihr benannten Mitglieds der Hochschule, zwei vom Vorstand der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) zu benennende Mitglieder, zwei vom Vorstand der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) zu benennende Mitglieder. Das Kuratorium besteht aus höchstens acht Personen.
§5 Zusammenarbeit des Kuratoriums
I) Das Kuratorium tritt mindestens einmal in zwei Jahren zusammen. Auf Antrag von drei Mitgliedern hat der/die Vorsitzende das Kuratorium zu weiteren Sitzungen einzuberufen. Im übrigen steht die Anberaumung von Sitzungen des Kuratoriums im Ermessen des/der Vorsitzenden.
II) Zu den Sitzungen des Kuratoriums hat der/die Vorsitzende mindestens vier Wochen vorher einzuladen. Ist beabsichtigt, in einer Sitzung über die Preisverleihung zu beschließen, so ist in der Einladung darauf hinzuweisen.
§6 Beschlussfassung
I) Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder des Kuratoriums an der Beschlussfassung teilnehmen.
II) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden gefasst; sie bedürfen jedoch jeweils mindestens einer Stimme der Vertreter nach § 4 (5) und (6). Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Das Kuratorium kann bei der Auswahl der Preisträger den Rat wissenschaftlicher Gutachter und anderer geeigneter Persönlichkeiten einholen.
§7 Kündigung
Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Diese Satzung wurde vom Vorstandsrat der DPG auf dessen Sitzung am 3. März 2005 beschlossen. Die Beschlüsse der Stadt Frankfurt am Main und der GDCh erfolgten ebenfalls im Frühjahr 2005.
Ausführungsbestimmungen
Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) und die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) streben an, alle die Verleihung des gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main eingerichteten Otto-Hahn-Preises betreffenden Angelegenheiten in enger Abstimmung zu behandeln. Die zuständigen Gremien von DPG und GDCh beschließen daher die folgenden, gemeinsamen Ausführungsbestimmungen zum Otto-Hahn-Preis:
- Die jeweils zwei Mitglieder, die von der DPG bzw. der GDCh in das Kuratorium des Otto-Hahn-Preises entsandt werden, werden im Falle der DPG vom Vorstandsrat der DPG, im Falle der GDCh vom Vorstand der GDCh gewählt.
- Die Amtszeit der von der DPG und der GDCh entsandten Mitglieder im Kuratorium beträgt vier Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
- Der Preis soll alle zwei Jahre verliehen werden.
- Es wird angestrebt, eine Preisträgerin oder einen Preisträger abwechselnd aus der Physik und aus der Chemie auszuwählen. DPG und GDCh stimmen sich hierzu ab.
- Die Geschäftsführungen von DPG und GDCh schreiben den Preis in den jeweiligen Mitgliederzeitschriften aus und setzen eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Ausschreibung erfolgt in gegenseitiger terminlicher und inhaltlicher Abstimmung.
- Über alle Zweifelsfragen entscheidet der Vorstand der DPG bzw. der Vorstand der GDCh. Diese Ausführungsbestimmungen wurden vom Vorstandsrat der DPG auf dessen Sitzung am 3. März 2005 sowie vom Vorstand der GDCh auf dessen Sitzung am 7. März 2005 beschlossen.
Preiskomitee
Vorsitzende/r des Kuratoriums
Der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Frankfurt
Vertreter/in der DPG im Kuratorium