© DPG / Candy Welz

DPG-Technologietransferpreis

Mit dem Technologietransferpreis zeichnet die DPG jährlich einen erfolgreichen Technologietransfer der letzten Jahre aus einem Forschungsinstitut in ein Unternehmen aus. Er wird an die am Technologietransfer beteiligten Parteien, also an das Institut, aus dem die Technologie kommt, an die für den Technologietransfer verantwortliche Stelle und an das die Technologie umsetzende Unternehmen, gemeinsam verliehen. Die Auszeichnung besteht aus je einem Glaspokal und je einer Urkunde.

Ausschreibung/Wer kann teilnehmen? 

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Forschungsgruppen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen und Technologietransferstellen. Der Technologietransfer sollte bereits erfolgt und erste Erfolge am Markt sichtbar sein. Nominierungsberechtigt sind alle Personen, die auf einen herausragenden Technologietransfer (z. B. an Forschungsinstituten, Transferstellen oder Unternehmen) aufmerksam machen möchten.

Richtlinie für die Einreichung

Die folgenden Dokumente (in Englisch oder Deutsch) müssen den Teilnehmern eingereicht werden:

  • Formblatt mit Eckdaten ( Formular):
    • Ansprechpartner und Adressen der beteiligten Parteien
    • Involvierte Technologie
    • Zeitraum der Forschung
    • Transfer erfolgte im Jahr
    • durch Ausgründung / Lizensierung / Verkauf …
    • Jahr des Markteintritts
    • Art der Finanzierung (z.B. Exist, Venture Capital, Business Angels, Privat, etc)
      Wo steht das Unternehmen heute (ca. Umsatz/Mitarbeiter/Stufe der Markteinführung)
  • Maximal zwei Seiten: Beschreibung der zugrundeliegenden Erfindung und des Technologietransfers

Bewerbungen sind per E-Mail an zu richten. Einsendeschluss ist der 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres.

Hauptauswahlkriterien:

  • Technologischer „Durchbruch“ aus der Wissenschaft / physikalischen Forschung in die Anwendung
  • Kommerzialisierung erkennbar, aus wissenschaftlicher Nische in die Anwendung
  • Produkt schon im Markt / Unternehmen im Markt aktiv

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet entweder im Rahmen der DPG-Frühjahrstagung oder auf dem Technologietransferforum statt.

 

⇒ Preisträgerinnen und Preisträger des Technologietransferpreises

Satzung zur Verleihung des DPG-Technologietransferpreises

  1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich einen Preis für einen Technologietransfer vergeben. Der Technologietransferpreis dient der Auszeichnung eines erfolgreichen Technologietransfers aus den letzten Jahren.
  2. Der Technologietransferpreis wird an die am Technologietransfer beteiligten Parteien, also an das Institut, aus dem die Technologie kommt, an die für den Technologietransfer verantwortliche Stelle und an das die Technologie umsetzende Unternehmen, gemeinsam verliehen.
  3. Der Preis besteht aus einem Glaspokal und aus einer Urkunde, die den Verleihungstext und eine kurze Laudatio, die eine Länge von acht bis zehn Zeilen nicht überschreiten soll, enthält.
  4. Der Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen eine etwa ein bis zweiseitigen Beschreibung des Technologietransfers, insbesondere der erfolgreichen Umsetzung der Technologie in dem betreffenden Unternehmen, enthalten.
  5. Für die Auswahl der Preisträger wird ein Preiskomitee gebildet, das aus fünf Personen besteht. Drei Komiteemitglieder mit Stimmrecht werden vom DPG-Vorstandsrat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Hierbei kommen jeweils ein Komiteemitglied aus einem Forschungsinstitut, ein Komiteemitglied aus einer Technologietransferstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung und ein Komiteemitglied aus der Wirtschaft. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Außerdem gehören dem Preiskomitee ex officio und ohne Stimmrecht das zuständige DPG-Vorstandsmitglied für Wissenschaftliche Programme, Preise und das zuständige DPG-Vorstandsmitglied Industrie, Wirtschaft und Berufsfragen an.
  6. Das Preiskomitee wählt aus dem Kreis der Mitglieder mit Stimmrecht eine(n) Vorsitzende(n) und stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
  7. Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.
  8. Das Preiskomitee tritt zur Beratung der Vorschläge mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung (in der Regel am Tag der DPG) zusammen. Die Sitzung kann auch im Rahmen einer Telefonkonferenz stattfinden. Das Preiskomitee ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Das Komitee überreicht dem DPG-Vorstand einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung sowie einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.
  9. Das Preiskomitee kann zu den eingereichten Vorschlägen (externe) Gutachten einholen und außer den eingegangenen Nominierungen auch weitere Vorschläge, z. B. aus dem Vorjahr, berücksichtigen.
  10. Die DPG-Geschäftsstelle unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
  11. Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand.
  12. Die Verleihung des Preises geschieht auf einer fachlich geeigneten Tagung der DPG. Im Rahmen dieser Tagung stellen wenigstens einer, vorzugsweise alle Preisträger, den Technologietransfer in einem Vortrag vor.
  13. Diese Satzung wurde vom DPG-Vorstandsrat am 14. November 2015 beschlossen und kann nur vom Vorstandsrat geändert werden.

 

Preiskomitee

Vorsitzende/r des Preiskomitees

Prof. Dr. Tobias Ruf
Karlsruhe


Mitglieder des Preiskomitees

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Prof. Dr. Edward Georg Krubasik

Dr. Christoph Kutter

Prof. Dr. Tobias Ruf