Hertha-Sponer-Preis

Der Hertha-Sponer-Preis wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Physik an eine Wissenschaftlerin vergeben. Der Preis soll vor allem jüngere Wissenschaftlerinnen durch öffentliche Auszeichnung ermutigen und so mehr Frauen für die Physik gewinnen. Die Auszeichnung besteht aus einem Preisgeld von 3.000 Euro und einer Urkunde.

⇒ Preisträgerinnen des Hertha-Sponer-Preises

Satzung für den Hertha-Sponer-Preis der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V.

  1. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) kann einmal jährlich den Hertha-Sponer-Preis zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben. Der Preis soll vor allem jüngere Wissenschaftlerinnen durch öffentliche Auszeichnung von hervorragenden Arbeiten ermutigen und auf diese aufmerksam machen. Ziel des Preises ist es, mehr Frauen für die Physik zu gewinnen.
  2. Der Preis besteht aus einer Urkunde mit Verleihungstext und Laudatio sowie einem Geldbetrag in Höhe von 3.000 Euro.
  3. Der Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Geschäftsführung der DPG schreibt den Preis im Einvernehmen mit dem Preiskomitee rechtzeitig aus und setzt eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen. Die Nominierungsvorschläge, die von der Geschäftsstelle an den Vorsitz des Preiskomitees weitergeleitet werden, müssen neben einer etwa ein- bis zweiseitigen Begründung eine Kurzlaudatio, einen Lebenslauf, ggf. eine Publikationsliste sowie bei Eigenbewerbungen Gutachtervorschläge enthalten.
  4. Der Preis dient der Auszeichnung hervorragender wissenschaftlicher Arbeiten einer Wissenschaftlerin auf dem Gebiet der Physik. Die auszuzeichnende wissenschaftliche Arbeit muss der Öffentlichkeit zugänglich sein. Als Veröffentlichung zählt der Abdruck oder die Annahme zum Abdruck in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Über die Anerkennung anderer Formen der Veröffentlichung entscheidet das Preiskomitee. Dem Komitee muss jedoch der volle Wortlaut der Vereinbarung vorliegen. Ist diese Arbeit bereits von einer anderen Gesellschaft, Akademie oder dgl. ausgezeichnet worden, so soll der Preis nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für diese Arbeit verliehen werden. In der Regel wird der Preis jeweils einer Person zuerkannt. Bei der Vergabe an mehrere Personen erhalten diese das Preisgeld (zu gleichen Teilen) gemeinsam und je eine Urkunde.
  5. Für die Auswahl der Preisträgerinnen wird ein Preiskomitee gebildet, das aus sechs Personen besteht, die vom DPG-Vorstandsrat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach dem Ausscheiden ist eine Wiederwahl frühestens sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Preiskomitee möglich. Außerdem gehört dem Preiskomitee ex officio das zuständige DPG-Vorstandsmitglied für Wissenschaftliche Programme und Preise an.
  6. Das Preiskomitee wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und stellvertretende(n) Vorsitzende(n).
  7. Das Preiskomitee kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben.
  8. Das Preiskomitee tritt zur Beratung der Vorschläge mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung (am Tag der DPG) zusammen. Das Preiskomitee ist grundsätzlich nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder teilnimmt. Das Komitee trifft seine Auswahl mit einfacher Mehrheit der Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die/der Vorsitzende. Das Komitee überreicht dem DPG-Vorstand einen oder mehrere Verleihungsvorschläge mit einer Begründung sowie einer zum Abdruck geeigneten Laudatio.
  9. Das Preiskomitee kann zu den eingereichten Vorschlägen (externe) Gutachten einholen und außer den eingegangenen Nominierungen auch weitere Vorschläge, z. B. aus dem Vorjahr, berücksichtigen.
  10. Die DPG-Geschäftsstelle unterstützt das Preiskomitee bei seiner Arbeit.
  11. Über die Verleihung des Preises beschließt der DPG-Vorstand.
  12. Die Verleihung des Preises geschieht vorzugsweise auf einer (größeren) Tagung der DPG. Im Rahmen der gleichen Tagung oder einer fachlich geeigneteren Tagung der DPG soll ein Vortrag der Preisträgerin stattfinden.
  13. Diese Satzung wurde vom DPG-Vorstandsrat am 10. November 2012 beschlossen und kann nur vom Vorstandsrat geändert werden.

 

Preiskomitee


Vorsitzende/r des Preiskomitees

Prof. Dr. Margit Zacharias
Freiburg


Mitglieder des Preiskomitees

Prof. Dr. Andreas Buchleitner

Prof. Dr. Karin Everschor-Sitte

Prof. Dr. Stephanie Hansmann-Menzemer

Prof. Dr. Silke Ospelkaus

Dr. Kerstin Tackmann

Prof. Dr. Margit Zacharias

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