Ehrenmitgliedschaften
Mit einer Ehrenmitgliedschaft werden Personen von der DPG ausgezeichnet, die sich im besonderen Maße um die Physik oder die DPG verdient gemacht haben.
⇒ Trägerinnen und Träger der Ehrenmitgliedschaft
Ehrungskommission
Zur Findung und Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für eine Ehrenmitgliedschaft oder eine Ehrennadel richtet der Vorstandsrat eine Kommission ein.
Kommission zur Vergabe von Ehrenmitgliedschaften
Mitglieder
Auszug aus der DPG-Satzung zu Ehrenmitgliedschaften (§11)
1. Zu Ehrenmitgliedern können Personen gewählt werden, die sich um die Physik oder die DPG in hervorragender Weise verdient gemacht haben.
2. Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten eines persönlichen Mitgliedes ohne Verpflichtung zur Beitragszahlung.
3. Der Ausschluss eines Ehrenmitglieds aus der DPG ist aus wichtigem Grund zulässig. Wichtige Gründe sind insbesondere ein Verstoß gegen die Satzung, eine unsachliche Herabsetzung der DPG in der Öffentlichkeit oder eine unsachliche Beeinträchtigung des Organisationsfriedens. Den Ausschluss eines Ehrenmitgliedes kann der Vorstand auf begründeten Antrag beschließen. Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Ehrenmitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben.Gegen einen Ausschluss kann Beschwerde beim Hauptgeschäftsführer oder bei der Hauptgeschäftsführerin eingelegt werden, über die der Vorstandsrat entscheidet.