Mitgliedsbeitrag
Auf der Grundlage des §13 der Satzung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e. V. hat der Vorstandsrat in seiner Sitzung am 8. November 2019 in Bad Honnef eine neue Beitragsordnung beschlossen, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und orientiert sich am Lebens- und Berufsweg der DPG-Mitglieder.
Die DPG erhebt (berechnet) den Mitgliedsbeitrag einmal jährlich. Die Beitragsanforderung und der Mitgliedsausweis werden bei bestehenden Mitgliedschaften im Januar eines Jahres bzw. bei neuen Mitgliedschaften wenige Tage nach Eintritt in die DPG per Post versendet.
Eine Änderung der selbst gewählten Beitragsgruppe sowie die Inanspruchnahme von Beitragsermäßigungen kann jederzeit via "Meine DPG" oder durch schriftliche Mitteilung an die DPG Mitgliederverwaltung und -services durchgeführt werden. Im ersten Halbjahr getätigte Beitragsgruppen-Änderungen gelten rückwirkend für das gesamte Jahr. Eine neue Beitragsanforderung wird zeitnah nach der Änderung versendet. Im zweiten Halbjahr getätigte Beitragsgruppen-Änderungen gelten erst für das Folgejahr.
Neumitglieder zahlen ab dem 1. Juli eines Jahres nur noch den halben Jahresbeitrag (betrifft nicht die Beitragsgruppe F und G). Ab dem 1. November wird für das laufende Jahr kein Beitrag mehr fällig (betrifft alle Beitragsgruppen).
Für die altersbegrenzten Beitragsgruppen E und Y gilt als Stichtag für die Altersbestimmung der 1. Januar eines Jahres.
Persönliche Mitgliedschaften
Altersabhängige Beitragsgruppen
- Beitragsgruppe E: für Mitglieder mit einem Alter bis 27 Jahren
In dieser Beitragsgruppe werden Mitglieder geführt, die ihr 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Beitragsjahr 2024 bedeutet das, dass sich Mitglieder, die im Jahr 1996 oder danach geboren sind, dieser Beitragsgruppe zuordnen können.
Jahresbeitrag 18,00 €
Beitragsermäßigung für Bachelor-Absolventen
Sie haben Ihren Bachelor erst kürzlich erworben? Dann können Sie eine Beitragsbefreiung für die ersten Monate Ihrer Mitgliedschaft beantragen. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie hier.
- Beitragsgruppe Y: für Mitglieder mit einem Alter bis 35 Jahren
In dieser Beitragsgruppe werden Mitglieder geführt, die für die Beitragsgruppe E zu alt sind und die ihr 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Beitragsjahr 2024 bedeutet das, dass sich Mitglieder, die im Jahr 1988 oder danach geboren sind, dieser Beitragsgruppe zuordnen können.
Jahresbeitrag 36,00 €
Beitragsermäßigung für Bachelor-Absolventen
Sie haben Ihren Bachelor erst kürzlich erworben? Dann können Sie eine Beitragsbefreiung für die ersten Monate Ihrer Mitgliedschaft beantragen. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie hier.
Einkommensabhängige Beitragsgruppen
Bei den einkommensabhängigen Beitragsgruppen erfolgt die Eingruppierung durch eine Selbsteinordnung der Mitglieder auf Vertrauensbasis:
- Beitragsgruppe A: für Mitglieder mit einem Jahreseinkommen bis 30.000,00 €
In dieser Beitragsgruppe werden Mitglieder geführt, die über ein Bruttojahreseinkommen bis 30.000,00 € verfügen.
Jahresbeitrag 36,00 €
- Beitragsgruppe B: für Mitglieder mit einem Jahreseinkommen bis 45.000,00 €
In dieser Beitragsgruppe werden Mitglieder geführt, die über ein Bruttojahreseinkommen bis 45.000,00 € verfügen.
Jahresbeitrag 72,00 €
- Beitragsgruppe C: für Mitglieder mit einem Jahreseinkommen über 45.000,00 €
In dieser Beitragsgruppe werden Mitglieder geführt, die über ein Bruttojahreseinkommen über 45.000,00 € verfügen.
Jahresbeitrag 108,00 €
Beitragsermäßigung für Mitglieder mit einer Doppelmitgliedschaft
DPG-Mitglieder mit einem Bruttojahreseinkommen ab 30.000,00 € (Beitragsgruppen B und C) zahlen einen um 25 % verminderten Mitgliedsbeitrag, wenn sie sowohl der Deutschen Physikalischen Gesellschaft als auch einer unserer Partnergesellschaften als Mitglied angehören. Der ermäßigte Beitrag beträgt 54,00 € pro Jahr in der Beitragsgruppe B und 81,00 € pro Jahr in der Beitragsgruppe C. Eine Übersicht der DPG Partnergesellschaften finden Sie hier.
Beitragsermäßigung für Mitglieder im Ruhestand
DPG-Mitglieder in einkommensabhängigen Beitragsgruppen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und im Ruhestand sind, können eine Beitragsermäßigung in Höhe von 50 % auf ihren aktuellen Mitgliedsbeitrag in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Reduktion erst mit der Beitragserhebung im Folgejahrberücksichtigt werden kann. Rückwirkende Ermäßigungen auf vergangene Jahre sind nicht möglich.
Beitragsgruppe für Fördermitgliedschaften
- Beitragsgruppe S: für Mitglieder, die die DPG in besonderem Maße unterstützen möchten
In dieser Beitragsgruppe werden Mitglieder geführt, die die DPG in besonderem Maße unterstützen möchten. Diese Beitragsgruppe steht allen Mitgliedern als Alternative zu den alters‑ bzw. einkommensabhängigen Beitragsgruppen offen. Die jährliche Beitragshöhe wird vom Fördermitglied selbst bestimmt, beträgt aber mindestens 144,00 € pro Jahr.
Der gewünschte Mitgliedsbeitrag kann bei Abschluss einer neuen Mitgliedschaft bzw. bei Änderungswünschen via "Meine DPG" oder durch schriftliche Mitteilung an die DPG Mitgliederverwaltung und -services übermittelt werden.
Jahresbeitrag mind. 144,00 €
Sonderbeitragsgruppen
- Beitragsgruppe P: für Mitglieder, bei denen beide Partnerinnen/Partner DPG-Mitglied sind
In dieser Beitragsgruppe werden Mitglieder geführt, deren Partnerin/Partner auch DPG-Mitglied in einer der nachfolgend aufgeführten Beitragsgruppen ist:
- Beitragsgruppe B, für Mitglieder mit einem Jahreseinkommen bis 45.000,00 € pro Jahr
- Beitragsgruppe C, für Mitglieder mit einem Jahreseinkommen über 45.000,00 € pro Jahr
- Beitragsgruppe S, für Mitglieder, die die DPG in besonderem Maße unterstützen möchten
Beide erhalten nur ein gemeinsames Exemplar der DPG-Mitgliederzeitschrift Physik Journal.
Der Partnertarif kann selbst via "Meine DPG" oder durch Zusendung des ausgefüllten Formulars an die DPG Mitgliederverwaltung und -services aktiviert werden. Das Einverständnis der Partnerin/des Partners muss hierzu eingeholt werden.
Jahresbeitrag 36,00 €
- Beitragsgruppe H: für Mitglieder, die aus finanziellen Gründen nicht höhere Beiträge zahlen können
In dieser Beitragsgruppe werden Mitglieder geführt, die aus finanziellen Gründen nicht höhere Mitgliedsbeiträge zahlen können.
Ein Beitritt oder ein Wechsel in diese Beitragsgruppe ist ausschließlich über einen formlosen Antrag an die DPG Mitgliederverwaltung und -services möglich.
Jahresbeitrag 18,00 €
Korporative Mitgliedschaften (Institute/Unternehmen)
- Beitragsgruppe F: für Forschungsinstitute, Institute, Bibliotheken, Schulen und andere öffentliche gemeinnützigen Einrichtungen
In dieser Beitragsgruppe werden alle Mitgliedschaften von Forschungsinstituten, Instituten, Bibliotheken, Schulen und anderen öffentlichen gemeinnützigen Einrichtungen geführt.
Jahresbeitrag 184,00 €
Gerne können Sie das Physik Journal der DPG an mehr als eine Adresse geliefert bekommen. Jede zusätzliche Lieferanschrift wird dann mit 55,00 € pro Jahr berechnet.
- Beitragsgruppe G: für Unternehmen und deren Forschungslaboratorien
In dieser Beitragsgruppe werden alle Mitgliedschaften von Unternehmen und deren Forschungslaboratorien geführt. Die jährliche Beitragshöhe wird in dieser Beitragsgruppe selbst bestimmt, beträgt aber mindestens 329,00 € bzw. 827,00 € pro Jahr.
Der gewünschte Beitrag kann bei Abschluss einer neuen Mitgliedschaft bzw. bei Änderungswünschen durch schriftliche Mitteilung an die DPG Mitgliederverwaltung und -services übermittelt werden.
Jahresbeitrag mind. 329,00 € für Unternehmen mit Umsätzen bis 25 Mio. € pro Jahr
Jahresbeitrag mind. 827,00 € für Unternehmen mit Umsätzen ab 25 Mio. € pro Jahr
Gerne können Sie das Physik Journal der DPG an mehr als eine Adresse geliefert bekommen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die DPG Mitgliederverwaltung und -services: .
Luftpostversand der DPG-Mitgliederzeitschrift Physik Journal
Bei Wohnsitz im nicht-europäischen Ausland kann der Versand des Physik Journal auf Wunsch per Luftpost erfolgen. Für den Luftpostversand wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von 32,00 € pro Jahr erhoben. Ab dem 1. Juli eines Jahres fällt nur noch die Hälfte des jährlichen Zusatzbeitrags für das laufende Jahr an.