Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Rahmen der Jahrestagung der DPG statt. Der Vorstand berichtet den Mitgliedern die Entwicklungen des vergangenen Jahres. Zusätzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung kann der Präsident oder die Präsidentin eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Was passiert in einer Mitgliederversammlung?

  • Entlastung des Vorstandes und der Hauptgeschäftsführung
  • Bestellung und Anhörung von Kommissionen und Kontrollorganen der DPG (Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer etc.)
  • Möglichkeit zu Stellungnahmen zu Satzungsänderungen
  • Abgabe von Empfehlungen und Aufträgen an den Vorstandsrat
  • Entgegennahmen der Tätigkeitsberichte des Vorstandes und der Hauptgeschäftsführerin bzw. des Hauptgeschäftsführers
  • Entgegennahmen des vom Vorstandsrat beschlossenen Haushaltsplanes
  • Entgegennahmen des Berichtes des Schatzmeisters bzw. der Schatzmeisterin über die Jahresabschlussrechnung
  • Besprechung weiterer von DPG-Mitgliedern eingebrachte Tagesordnungspunkte

Vorschläge für die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung

Die Ausführungsbestimmungen zur Satzung der DPG fordern den Hauptgeschäftsführer auf, wenigstens 15 Wochen vor einer Ordentlichen Mitgliederversammlung unter Angabe eines Rücklauftermins, der wenigstens sechs Wochen vor der Versammlung liegt, in der Mitgliederzeitschrift der DPG, Vorschläge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung mit den für die Behandlung notwendigen Unterlagen von den Mitgliedern zu erbitten. Der Vorstand muss einen fristgerecht eingegangenen Antrag in die Tagesordnung aufnehmen, sofern dieser von mindestens 15 Mitgliedern der DPG unterzeichnet ist. Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung befinden sich im Internen Bereich.

⇒ zum Internen Bereich