Geschäftsordnung
1. Allgemeines
Der Fachverband "Didaktik der Physik"
- befasst sich mit Forschung und Entwicklung im Hinblick auf das Lehren und Lernen der Physik,
- pflegt Kontakte auf nationaler und internationaler Ebene mit Personen, Gruppen und Institutionen, die für diese Zielrichtung von Bedeutung sind,
- berät den Vorstand/Vorstandsrat der DPG in allen Angelegenheiten, die den Fachverband (FV) sachlich betreffen,
- veranstaltet mindestens einmal im Jahr eine Fachtagung. Diese kann auch im Rahmen der jährlichen Haupttagung stattfinden.
2. Mitgliedschaft
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im FV ist die Mitgliedschaft in der DPG. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle der DPG erworben. Für das Erlöschen der Mitgliedschaft gilt § 8 der Satzung der DPG.
3. Gliederung des FV
Die Organe des FV sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
4. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste beschlußfassende Organ des FV. Die MV tritt einmal im Jahr während der Fachtagung des FV zusammen; sie sollte nach Möglichkeit am zweiten Tag der Fachtagung stattfinden. Die MV wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die MV ist ordnungsgemäß einberufen, wenn die Einladung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Fachtagung versandt worden ist.
Die MV ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Entscheidungen der MV werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Änderungen der Geschäftsordnung müssen mit der Einladung zur MV angekündigt werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Auf Antrag von einem Fünftel der Mitglieder des FV muß der Vorstand innerhalb von zwei Monaten eine außerordentliche MV einberufen.
Die Mitgliederversammlung
- diskutiert den Tätigkeitsbericht des Vorstandes und der Arbeitsgruppen,
- wählt in geheimer Wahl den Vorstand,
- erteilt dem Vorstand mit einfacher Mehrheit Entlastung,
- kann Arbeitsgruppen für besondere Aufgaben beschließen,
- legt Ort und Termin der nächstfolgenden Fachtagung fest.
Verlauf und Beschlüsse der MV sind in einem Protokoll schriftlich niederzulegen. Dieses wird vom Schriftführer unterschrieben und seine Richtigkeit vom Leiter des Vorstandes durch Unterschrift bestätigt. Das Protokoll kann beim Vorstand des FV angefordert werden.
5. Vorstand des Fachverbandes
5.1. Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, um das Spektrum der verschiedenen Tätigkeitsbereiche abzudecken.
Der Vorstand benennt aus seiner Mitte den Leiter und einen Stellvertreter, die den FV gemäß der Satzung der DPG vertreten.
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlußfähig. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
5.2. Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand
- bereitet die jährliche Fachtagung vor und organisiert sie im Einvernehmen mit der gastgebenden Institution.
- beruft die jährliche Mitgliederversammlung ein, erstattet ihr einen Tätigkeitsbericht, sorgt für die Erstellung des Protokolls der MV und für die Ausfährung der gefaßten Beschlüsse,
- beruft auf Antrag von einem Fünftel der Mitglieder des FV innerhalb von zwei Monaten eine außerordentliche MV ein,
- setzt auf Vorschlag der MV Arbeitsgruppen für besondere Aufgaben ein,
- beruft einen Schriftführer.
5.3. Wahl des Vorstands
Der Vorstand wird von der MV in vier getrennten Wahlgängen in geheimer Abstimmung gewählt. Aktiv wahlberechtigt sind nur anwesende Mitglieder des FV. Passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder des FV. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestellt die MV einen Wahlausschuß (Einen Vorsitzenden, einen Beisitzer, einen Schriftführer).
5.4 Amtszeit des Vorstands
Die Amtsperiode des Vorstands beginnt mit dem Ende der Fachtagung während der die Neuwahl stattgefunden hat und umfaßt drei Jahre; sie endet mit dem Ende der Fachtagung, auf deren MV ein neuer Vorstand gewählt wird. Zweimalige Wiederwahl der Mitglieder des Vorstandes ist möglich. Die Amtszeit des Leiters sollte zwei Amtsperioden nicht überschreiten.
Vor einer Neuwahl beantragt der scheidende Vorstand Entlastung. Die Geschäftsunterlagen sind zum Ende der Amtszeit an den neuen Vorstand zu übergeben.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wählt die nächstfolgende MV für die verbleibende Amtszeit des amtierenden Vorstands ein neues Vorstandsmitglied.
6. Auflösung des Fachverbandes
Zur Auflösung des FV bedarf es der Zweidrittelmehrheit als Beschluß einer Mitgliederversammlung. Die Einladung zu MV muß die Auflösung vorsehen.
7. Satzung der DPG
Für den FV und seine Mitglieder gilt die Satzung der DPG.
8. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt am 02. April 1987 in Kraft.
Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung des FV "Didaktik der Physik" am 02. April 1987 in Berlin beschlossen.