Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Fachverbands "Theoretische und Mathematische Grundlagen der Physik" der Deutschen Physikalischen Gesellschaft
Bemerkung: Der Lesbarkeit halber ist für die Leitung des Fachverbandes durchweg die männliche Form gewählt. Es ist also "der Leiter" durch "der Leiter / die Leiterin" und entsprechend "er" durch "er / sie" zuersetzen. Honi soit qui mal y pense
I. Ziele
§ 1 1. Der Fachverband "Theoretische und Mathematische Grundlagen der Physik" (Kurzbezeichnung "Mathematische Physik", MP) vereinigt Mitglieder der DPG, die sich der theoretischen Grundlagenforschung einschließlich der Entwicklung ihrer mathematischen Methoden verpflichtet fühlen. Er ist bestrebt, die disziplinäre Einheit der Physik, die vor allem in ihrem theoretischen Beziehungsgefüge zutage tritt, zu fördern.
2. Im Sinne dieser allgemeinen und fachübergreifenden Zielsetzung pflegt er enge Kontakte zu den anderen Fachverbänden der DPG und verwandten nationalen und internationalen wissenschaftlichen Gesellschaften.
3. Der Fachverband fördert fachliche Kontakte und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und mathematischen Grundlagen derPhysik - unter anderem durch die Ausrichtung nationaler und internationaler Tagungen.
II. Mitglieder
§ 2 Mitglied des Fachverbands kann jedes Mitglied der DPG werden, das die in § 1 erklärten Ziele vertritt.
III. Organe
§ 3 Organe des Fachverbands sind
a) der Leiter
b) der Beirat
c) die Mitgliederversammlung
§ 4 1. Der Leiter steht dem Fachverband vor, vertritt ihn nach außen und leitet ihn in Absprache mit dem Beirat. Er leitet die Sitzung der Mitgliederversammlung und sorgt für die Ausführung ihrer Beschlüsse.
2. Der Leiter wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich, in unmittelbarer Aufeinanderfolge allerdings nur zweimal.
§ 5 1. Der Beirat berät den Leiter in seinen Aufgaben und muß von diesem in wichtigen Angelegenheiten (Tagungsprogramme, Stellungnahmen des Fachverbandes usw.) konsultiert werden.
2. Dem Beirat gehören neben dem Leiter fünf weitere Mitglieder an. Diese werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl von Beiratsmitgliedern ist möglich, in unmittelbarer Aufeinanderfolge allerdings nur zweimal. Bei der Zusammensetzung des Beirats soll auf fachliche und regionale Ausgewogenheit geachtet werden. Dem Beirat können maximal zwei Fachkollegen angehören, die nicht Mitglieder des Fachverbands, jedoch Mitglieder der DPG sind. Das mit der höchsten Stimmenzahl in den Beirat gewählte Fachverbandsmitglied ist Stellvertreter des Leiters.
§ 6 1. Die Mitgliederversammlung ist das beschließende Gremium des Fachverbands. Leiter und Beirat sind ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.
2. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal in zwei Jahren, in der Regel im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Gesamt-DPG (Physikertag). Der Leiter lädt rechtzeitig dazu ein.
3. Änderungen der Geschäftsordnung können von einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
§ 7 Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung anlässlich des Physikertages in Berlin am 02. 04. 1992 in Kraft gesetzt.
Geschäftsordnung des FV MP (pdf)