Statuten für den Fachbeirat Plasmaphysik der DPG
1. Funktion des Fachbeirates
Der Fachbeirat des Fachverbandes "Plasmaphysik" der Deutschen Physikalischen Gesellschaft hat die Aufgabe, den Fachverband inhaltlich und organisatorisch innerhalb der Deutschen Physikalischen Gesellschaft zu vertreten. Hierzu zählen Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des Fachverbandes sowie die inhaltliche Vorbereitung der jährlichen Frühjahrstagung des Fachverbandes.
2. Zusammensetzung und Wahl des Fachbeirates
Der Fachbeirat besteht, einschließlich des Fachbeiratsvorsitzenden und seines Vertreters – dem designierten neuen Fachbeiratsvorsitzenden – aus 11 Wissenschaftlern.
Dem Fachbeirat gehören Wissenschaftler an, die die Plasmaphysik durch ihre Arbeit in Forschung und Industrie repräsentieren. Die Zusammensetzung des Fachbeirates soll das Forschungsspektrum der Plasmaphysik sinnvoll abdecken.
Um eine ausgewogene Repräsentanz von universitärer Forschung, Großforschung, Industrie und wissenschaftlichem Nachwuchs zu gewährleisten, sollen die Fachbeiratsmitglieder diesen Einrichtungen im Verhältnis 4 : 3 : 3 : 1 angehören.
Der Fachbeirat wird auf der Fachversammlung gewählt. Hierzu werden die ausscheidenden Mitglieder durch neu gewählte Mitglieder aus der Mitte der Fachversammlung ersetzt. Dies geschieht so, daß die Zusammensetzung des Fachbeirates im Verhältnis 4 : 3 : 3 :1 von universitärer Forschung, Großforschung, Industrie und wissenschaftlichem Nachwuchs erhalten bleibt.
3. Amtsperiode und personelle Erneuerung des Fachbeirates
Die Amtsperiode eines Fachbeiratsmitgliedes beträgt 2 Jahre. Während einer Amtsperiode können Berufungen – etwa wegen unvorhergesehenen Ausscheidens eines Fachbeiratsmitgliedes – zunächst nur für den Rest der laufenden Amtsperiode erfolgen. Diese Neuberufungen während einer Amtsperiode können vom Fachbeirat vorgenommen werden und gelten jeweils mindestens bis zur nächsten Fachversammlung.
Solange nach Ablauf einer Amtsperiode des Fachbeirates die erforderlichen Neu- bzw. Wiederernennungen nicht erfolgt sind, bleiben die Mitglieder weiter im Amt, bis der Fachbeirat neu konstituiert ist.
Bei jeder Neukonstitution des Fachbeirates sollte etwa die Hälfte der Mitglieder neu berufen werden, um dem Bedürfnis nach personeller Erneuerung einerseits und Kontinuität andererseits Rechnung zu tragen.
Nach zwei Amtszeiten können Fachbeiratsmitglieder nicht neu gewählt werden.
4. Vorsitzender des Fachbeirates
Der Fachbeiratsvorsitzende wird von der Fachversammlung gewählt. Diese Wahl findet jeweils bei Beginn der Amtsperiode eines Fachbeiratsvorsitzenden statt, d. h. es wird ein Fachbeiratsvorsitzender eine Amtsperiode vor Einsatz seines Amtes gewählt. Während dieser Zeit ist der designierte Fachbeiratsvorsitzende Mitglied des aktuellen Fachbeirates und Vertreter des amtierenden Fachbeiratsvorsitzenden. Somit gehört ein Fachbeiratsvorsitzender dem Fachbeirat immer über zwei Amtsperioden an.
Der Fachbeiratsvorsitzende soll turnusgemäß aus universitärer Forschung, Großforschung und Industrie kommen, um eine ausgewogene Vertretung dieser Einrichtungen zu gewährleisten.
Der Fachbeiratsvorsitzende bereitet die Sitzungen des Fachbeirates vor und informiert die Deutsche Physikalische Gesellschaft über die Arbeit des Fachbeirates.
5. Sitzungen und Sitzungsvorbereitung
Die Häufigkeit der Sitzungen des Fachbeirates liegt im Ermessen des Fachbeiratsvorsitzenden. Es empfiehlt sich aber zumindest ein Vorbereitungstreffen rechtzeitig vor der jährlichen Frühjahrstagung einzuberufen, sowie ein Treffen, daß der inhaltlichen Auswahl der Fachbeiträge der Frühjahrstagung dient.
6. Einladungen zur Fachbeiratssitzung
Die Termine zur Fachbeiratssitzung werden vom Fachbeiratsvorsitzenden frühzeitig und in Absprache mit den Fachbeiratsmitgliedern festgelegt.
7. Präsentation auf der Fachversammlung
Die Arbeit des Fachbeirates wird auf der jährlichen Fachversammlung vorgestellt. Hier werden die Wahlen der neuen Fachbeiratsmitglieder sowie – im zweijährigen Wechsel – der neue Fachbeiratsvorsitzende gewählt. Außerdem entscheidet die Fachversammlung über den jeweiligen Tagungsort der jährlichen Frühjahrstagung. Diese Entscheidung findet zwei Jahre vor der jeweiligen Tagung statt.
8. Statuten
Die Statuten werden vom Fachbeirat erarbeitet und der Fachversammlung vorgestellt. Die Fachversammlung entscheidet durch Mehrheitsentscheid über die Annahme der Statuten.