Geschäftsordnung

1. Ziele und Aktivitäten

Die Arbeitsgruppe Physikalische Praktika (AGPP) setzt sich die Förderung und Weiterentwicklung der physikbezogenen Hochschulpraktika zum Ziel. Die AGPP unterstützt dazu ihre Mitglieder insbesondere bei

  • der Neu- und Weiterentwicklung von Praktikumsexperimenten,
  • der praktikumsspezifischen Anwendung didaktischer Konzepte und deren wissenschaftlicher Auswertung,
  • der Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragestellungen,
  • der Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praktika.

Weiterhin stellt die AGPP die curriculare Bedeutung der Praktika heraus und sieht sich als Ansprechpartner für Gremien und Institutionen bei Fragestellungen, die die physikalischen Hochschulpraktika betreffen.

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, führt die AGPP u. a. folgende Aktivitäten durch:

  • Organisation von Tagungen an Hochschulstandorten mit Vorstellung der dortigen Praktikumseinrichtungen,
  • Durchführungen von Workshops zu spezifischen praktikumsrelevanten Fragestellungen,
  • Würdigung gelungener Beispiele experimenteller und didaktischer Weiterentwicklungen,
  • Vernetzung der Mitglieder und Förderung des Wissenstransfers,
  • Mitarbeit in Gremien, die die physikbezogene Hochschullehre betreffen,
  • Öffentlichkeitsarbeit mit Präsentation der Aktivitäten und Ergebnisse der AGPP.

2. Organisation der AGPP

Die AGPP ist eine Arbeitsgruppe im Sinne von § 16 der Satzung der DPG.

Jedes Mitglied der DPG kann stimmberechtigtes Mitglied der AGPP werden. Die AGPP ist offen für eine Mitarbeit aller Personen mit einem aktiven Interesse an der Organisation und Durchführung physikbezogener Hochschulpraktika.

Die Organe der AGPP sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

3. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das beschlussfassende Organ der AGPP. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Diskussion des Tätigkeitsberichts des Vorstands und der Arbeitsgruppen,
  • Entlastung des Vorstands,
  • Wahl der Mitglieder des Vorstands und einer bzw. eines Vorsitzenden,
  • Beauftragung des Vorstands mit der Einsetzung von Ausschüssen für besondere Aufgaben

Die MV tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die MV ist ordnungsgemäß einberufen, wenn die Einladung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Versammlung veröffentlicht worden ist. Die ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Abstimmungen erfolgen offen, sofern niemand eine geheime Abstimmung beantragt. Jedes anwesende AGPP-Mitglied hat eine Stimme. Entscheidungen der MV werden mit relativer Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen getroffen. Änderungen der Geschäftsordnung müssen mit der Einladung zur MV angekündigt werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Verlauf und Beschlüsse der MV sind in einem Protokoll schriftlich niederzulegen. Dieses wird vom Schriftführer bzw. von der Schriftführerin unterschrieben und seine Richtigkeit von der bzw. dem Vorsitzenden durch Unterschrift bestätigt. Das Protokoll kann beim Vorstand der AGPP angefordert werden.

4. Vorstand der Arbeitsgruppe Physikalische Praktika

4.1 Zusammensetzung

Der Vorstand (einschließlich Vorsitzendem bzw. Vorsitzender und Stellvertreterin bzw. Stellvertreter) besteht aus fünf Mitgliedern der AGPP, die möglichst das Spektrum der verschiedenen physikalischen Hochschulpraktika abdecken. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

4.2 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der AGPP. Er ist befugt, die AGPP innerhalb der DPG und nach außen zu vertreten. Er legt der MV Rechenschaft über seine Aktivitäten ab.

Insbesondere gehören zu seinen Aufgaben:

  • er bereitet Tagungen vor und organisiert sie im Einvernehmen mit den gastgebenden Institution,
  • er organisiert Workshops zur Thematik der Hochschulpraktika,
  • er beruft die Mitgliederversammlung ein, erstattet ihr einen Tätigkeitsbericht und sorgt für die Erstellung des Protokolls der MV,
  • er setzt Arbeitsausschüsse für besondere Aufgaben ein,
  • er bestimmt einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin der bzw. des Vorsitzenden,
  • er beruft eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer.

4.3 Wahl des Vorstands und des bzw. der Vorsitzenden

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestellt die MV einen Wahlausschuss (einen Vorsitz, eine Beisitzerin bzw. einen Beisitzer, einen Schriftführer bzw. eine Schriftführerin).

Die fünf Mitglieder des Vorstands werden in einem Wahlgang von der MV gewählt. Jedes Mitglied hat fünf Stimmen, pro Kandidat bzw. Kandidatin kann maximal eine Stimme vergeben werden. Aktiv wahlberechtigt sind anwesende Mitglieder der AGPP. Passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder der AGPP. Es entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Anschließend wird die bzw. der Vorsitzende durch die MV aus dem Kreis der designierten Vorstandsmitglieder gewählt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

 

4.4 Amtszeit des Vorstands

Die Amtsperiode des Vorstands beginnt mit dem Ende der Veranstaltung, während der die Mitgliederversammlung stattgefunden hat, und umfasst drei Jahre. Sie endet mit dem Ende der Tagung, auf deren MV ein neuer Vorstand gewählt wurde. Vor einer Neuwahl beantragt der scheidende Vorstand Entlastung. Die Geschäftsunterlagen sind zum Ende der Amtszeit an den neuen Vorstand zu übergeben. Das Amt des bzw. der Vorsitzenden darf in maximal zwei, eine Tätigkeit im Vorstand in maximal drei aufeinanderfolgenden Amtsperioden ausgeübt werden. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wählt die nächstfolgende MV für die verbleibende Amtszeit des amtierenden Vorstands ein neues Vorstandsmitglied. Für die Zeit bis zur nächsten MV kann der Vorstand ein Vorstandsmitglied berufen, das dieses Amt vorübergehend wahrnimmt.

5. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 8. März 2017 in Kraft.