Geschäftsordnung
- Der AIW hält mindestens eine Mitgliederversammlung im Jahr ab. Die Ladung der Mitglieder erfolgt durch E-Mail.
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Die Mitgliederversammlung wählt
• einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und
• einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin
Die Amtszeit beider beträgt 3 Jahre. Die Wahl erfolgt durch einfache Mehrheit der auf der
Mitgliederversammlung anwesenden Personen. Eine Wiederwahl ist möglich. -
Der Vorsitzende/die Vorsitzende und der Stellvertreter/die Stellvertreterin werden in ihrer Arbeit von
Vorständen unterstützt. Die Anzahl der Vorstände, ihre Funktion, sowie die Vorstände selbst werden
durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Die Amtszeit der Vorstände beträgt 3 Jahre. Die Wahl
erfolgt durch einfache Mehrheit der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Personen. Eine
Wiederwahl ist möglich. -
Auf der Mitgliederversammlung werden die vom AIW durchgeführten Projekte diskutiert, neu
durchzuführende Projekte ermittelt und Personen bestimmt, die mit der Durchführung dieser Projekte
beauftragt werden. Auf der Mitgliederversammlung kann die Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit
geändert werden, sofern ein Änderungsantrag 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei dem
Vorsitzenden / der Vorsitzenden eingegangen ist. - Neben der Mitgliederversammlung trifft sich der AIW mindestens ein weiteres Mal im Jahr zur
Diskussion der einzelnen Projekte, die der AIW durchführt, zur Ermittlung neu durchzuführender
Projekte und, wenn erforderlich, zur Bestimmung von Personen zur Durchführung der Projekte. Die
Einladung hierzu erfolgt durch Bekanntmachung auf der Homepage des AIW.
Ferner treffen sich die Personen, die an der Durchführung konkreter Projekte beteiligt sind, wenn das
Projekt ein solches Treffen erforderlich macht. Die an der Durchführung der betreffenden Projekte
beteiligten Personen stimmen sich hierzu ab.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 30.03.2017 in Münster
Die Geschäftsordnung zum Download.