Geschäftsordnung
Zur Erreichung seiner Ziele entwickelt der AKHAW einen Maßnahmenkatalog.
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Die AKHAW-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n, die den AKHAW nach außen vertreten.
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Die Wahl der/des Vorsitzenden und ihrer/seiner Stellvertretung erfolgt auf der ersten Mitgliederversammlung eines Kalenderjahres. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
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Die/Der Vorsitzende lädt die Mitglieder spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung zu dieser ein. Sie/Er erstattet auf der Sitzung einen Bericht.