Regionale Vereinigungen

Mitglieder der DPG, die in einem größeren zusammenhängenden regionalen Bereich leben, sind in den seit der Gründungszeit der DPG bestehenden Regionalverbänden (Gründungsregionalverbänden) organisiert oder können in Ortsverbänden organisiert sein.

Ortsverbände

Mitglieder der DPG, die in einem größeren zusammenhängenden regionalen Bereich leben können in Ortsverbänden organisiert sein. Die Bildung und die Auflösung von Ortsverbänden werden auf Antrag vom Vorstandsrat beschlossen. Jeder Ortsverband hat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, der oder die ex officio Mitglied des Vorstandsrates ohne Stimmrecht ist.

Regionalverbände

Mitglieder der DPG, die in einem größeren zusammenhängenden regionalen Bereich leben, sind in den seit der Gründungszeit der DPG bestehenden Regionalverbänden (Gründungsregionalverbänden) organisiert. Insbesondere sind Mitglieder der DPG auch Mitglieder des für ihren Wohnsitz zuständigen Gründungsregionalverbandes, soweit dieser besteht. Die Auflösung eines Gründungsregionalverbands erfolgt im Einvernehmen von Gründungsregionalverband und Vorstandsrat. Jeder Gründungsregionalverband bestimmt zwei Personen zu seiner Vertretung im Vorstandsrat mit Stimmrecht.