Gemeinsame Erklärung für die Vergabe des Grads „Diplom-Physiker/Diplom-Physikerin“ als Abschluss des Master- Studiengangs Physik
Gemeinsame Erklärung der DPG und der Konferenz der Fachbereiche Physik
Beschlossen von der Plenarversammlung der KFP am 25. Mai 2010 in Bad Honnef und vom Vorstand der DPG am 5. Juni 2010 in Berlin.
Die Konferenz der Fachbereiche Physik und die Deutsche Physikalische Gesellschaft begrüßen die Initiative der im Verband TU9 zusammengeschlossenen Technischen Universitäten, den Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs Ingenieurwissenschaften den Abschlussgrad „Diplom-Ingenieur“ verleihen zu wollen.
Die Physik-Studiengänge in Deutschland sind im Rahmen der Bologna-Reformen in konsekutive Bachelor- Master-Studiengänge umgestaltet worden. Die Kombination von dreijährigem Bachelor-Studium und anschließendem zweijährigem Master-Studium gewährleistet die forschungsorientierte Ausbildung der Physikerinnen und Physiker auf höchstem Niveau, für die vor den Bologna-Reformen der international anerkannte Abschlussgrad „Diplom-Physiker/Diplom-Physikerin“ verliehen wurde.
Die Konferenz der Fachbereiche Physik und die Deutsche Physikalische Gesellschaft fordern die Kultusministerkonferenz und die zuständigen Landesministerien auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Physikfachbereichen ermöglichen, den Absolventinnen und Absolventen eines Master- Studiengangs Physik den Abschlussgrad „Diplom-Physiker/Diplom-Physikerin“ zu verleihen.