Erklärung zur CO2-Emissionsminderung
Anläßlich der Third Conference of the Parties to the UN Framework Convention on Climate Change, Dezember 1997, hat die Deutsche Physikalische Gesellschaft folgende Erklärung abgegeben:
Aus Anlaß der Dritten Vertragsstaaten-Konferenz in Kyoto betont die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) die unveränderte Gültigkeit ihrer früheren Warnungen vor weltweiten Klimaänderungen durch den Menschen und fordert zu angemessenem energie- und wirtschaftspolitischem Handeln auf.
Die Folgen des anthropogenen Treibhauseffektes drohen die internationale Gemeinschaft schwer zu belasten. Mit der Klima-Rahmenkonvention von Rio haben sich daher 166 Länder verpflichtet, die Emission von Treibhausgasen so zu begrenzen, daß gefährliche Klimaschäden vermieden werden.
Konkrete Emissionsbeschränkungen werden derzeit verhandelt. Die DPG erinnert daher - wie schon in ihrem Energiememorandum 1995 zur Ersten Vertragsstaaten-Konferenz in Berlin - an frühere von Wissenschaftlern erarbeitete konkrete Minderungsziele. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Schutz der Erdatmosphäre" stellt in ihrem Abschlußbericht 1994 fest, daß die globalen CO2-Emissionen, ausgehend vom Niveau des Jahres 1987, bis 2050 um 50 % gesenkt werden müssen. Die vorliegenden wissenschaftlichen Befunde führen zu dem Schluß, daß so einschneidende Emissionsminderungen nötig sind, um mit einiger Sicherheit den globalen Temperaturanstieg auf ein erträgliches Maß zu beschränken. Es gibt keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine wesentlich andere Beurteilung der Situation erlauben. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren mehrere Beschlüsse gefaßt, die eine Verminderung der CO2-Emissionen um 25 bis 30 % bis zum Jahr 2005 zum Ziel haben.
Es muß daher das Ziel der deutschen Verhandlungsführung bei der Dritten Vertragsstaaten-Konferenz sein, analoge und bindende Verpflichtungen der betroffenen Vertragsstaaten zu erreichen. Die deutsche Delegation muß die Regierungen der Staatengemeinschaft in aller Deutlichkeit auf die existentiellen Risiken hinweisen, die sie durch Nichtstun den kommenden Generationen auferlegen würden.
Die als notwendig erkannten Minderungsziele sind erreichbar. Naturwissenschaft und Technik haben eine Fülle von Instrumenten der Emissionsminderung und der Erschließung emissionsarmer Energiequellen entwickelt. Dies gilt sowohl im Sektor der effizienteren Energienutzung wie in dem der Kernenergie und dem der erneuerbaren Energien. Es bestehen große Potentiale, die genutzt werden können und müssen. So ist zum Beispiel wiederholt dargelegt worden, daß schon die in Deutschland jährlich verbrauchte Elektrizitätsmenge in 10 Jahren zu 10 % aus erneuerbaren Energiequellen geschöpft werden könnte mit Mehrkosten von nur 0,4 bis 0,7 Dpf/kWh des Gesamtverbrauchs.
Es liegt im eigenen Interesse Deutschlands, als eines der wirtschaftlich und technologisch führenden Länder, auf dem Weg zur Stabilisierung des Klimas und zur Entwicklung relevanter Technologien einen Schritt vorauszugehen. Es müssen wirtschaftliche und strukturelle Rahmenbedingungen mit Planungssicherheit für die Industrie geschaffen werden, damit bessere, emissionsmindernde Techniken in den Markt eingeführt werden können, auch wenn sie erst in absehbarer Zeit rentabel sein können.
In diesem Sinne erklärten im Hinblick auf die Konferenz in Kyoto über 2000 Nationalökonomen der Vereinigten Staaten: "The United States and other nations can most efficiently implement their climate policies through market mechanisms, such as carbon taxes or the auction of emission permits. The revenues generated from such policies can effectively be used to reduce the deficit or to lower existing taxes." Das DPG-Energiememorandum 1995 hatte empfohlen: "Die Preise für die Nutzung von Energie müssen im Endeffekt schrittweise und langfristig kalkulierbar erhöht werden, bis die Techniken der rationellen Energieverwendung und die Nutzung der nichtfossilen Energieträger sich am Markt gegen die Kohlenstoff-Verbrennung behaupten können."
Die Deutsche Physikalische Gesellschaft erwartet, daß die Bundesregierung den naturgesetzlichen Zwängen und der volkswirtschaftlichen Vernunft Rechnung trägt, indem sie anläßlich der Konferenz mit Nachdruck auf eine international abgestimmte Politik der Minderung der CO2-Emission hinwirkt. Zu diesem Zweck sollte auch die koordinierte Einführung marktkonformer Rahmenbedingungen vertreten werden, die den CO2-freien Energiequellen den notwendigen Wettbewerbsvorteil verschaffen.